Aufnahmekriterien

Einzugsgebiet

  • Ab 2 Jahre:   Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem 1.8.2013 auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege.
  • Ab 3 Jahre:   Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung.
  • Kinder aus dem Einzugsgebiet werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder alleinerziehender berufstätiger/ auszubildender Mütter und Väter werden mit Vorrang aufgenommen.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Kinder, deren Geschwister bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, haben, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, Vorrang zum Besuch der Einrichtung.
  • Besondere soziale Gründe können bei der Aufnahme berücksichtigt werden.
  • Die Konfession des Kindes wird berücksichtigt, so dass wenn alle anderen Kriterien zutreffen, katholische Kinder bevorzugt aufgenommen werden.

Anmeldung

Sie möchten Ihr Kind im katholischen Kindergarten St. Cosmas und Damian Bödefeld anmelden?

Kommen Sie gerne vorbei, schauen sich die Einrichtung an und Sie bekommen im Gespräch alle nötigen Informationen (gerne mit telefonischer Anmeldung).

Wenn Sie Interesse haben, füllen Sie gerne schon den Anmeldebogen aus und bringen ihn im Kindergarten vorbei, so können wir Ihr Kind vormerken.

 

Anmeldebogen

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